Neuigkeiten

Gewerbesteuer wird fällig

Die 1. Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer wird zum 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig.
Von den Steuerpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweiligen Gewerbesteuerbeträge termingerecht vom mitgeteilten Bankkonto abgebucht.
 
Die Steuerbeträge müssen bis zum 15. Februar 2025 auf einem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben sein. Die Bankverbindungen der Gemeinde sowie die festgesetzten Steuerbeträge sind auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden ersichtlich.
 
Bitte geben Sie bei der Überweisung der Gewerbesteuer unbedingt das auf dem Bescheid zugeteilte Kassenzeichen an. Das Kassenzeichen ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Verbuchung der Gewerbesteuer bei der Gemeindekasse.
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
 
Daher unsere Bitte an alle Überweiser:
 
Erteilen Sie der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat. Dies erspart Ihnen die Zahlungsüberwachung und weitere Unkosten.