Heiraten
An der Perle am Kocherknie wird gerne geheiratet. Fünf Standesbeamte stehen hier zur Auswahl um für Sie den gefühlt schönsten Tag zu erleben. Für Ihr JA-Wort haben wir verschiedene Orte zur Verfügung die Sie frei wählen können (teilweise gebührenpflichtig). Bei einer Trauung außerhalb der Geschäftszeiten wird eine Pauschale von 110 Euro erhoben.
- in den Trauzimmern im Rathaus Hüttlingen
- Forum, Abtsgmünder Straße
- Heimatmuseum Niederalfingen (Museumskeller, in der Guten Stube oder im Garten)
- Kapelle und Außenbereich der Burg Niederalfingen
- Naturerlebnisbad Niederalfingen (vor Saisonbeginn werden Termine für standesamtliche Trauungen festgelegt)
Gerne darf anschließend bis zu 30 Minuten auf das Ja-Wort angestoßen werden.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich mit uns Kontakt auf. Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich im Standesamt bei
Christina Bauhammer erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind.
Notwendige Unterlagen
Eheschließung: Anmeldung der Eheschließung (beide deutsche Staatsangehörige)
Die Eheschließung kann bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Es sollten möglichst beide Partner persönlich zur Anmeldung der Eheschließung kommen. Den Termin für Ihre Eheschließung können Sie sich rechtzeitig persönlich, telefonisch oder schriftlich vormerken lassen (auch schon vor der Anmeldung der Eheschließung). Entweder Sie kommen persönlich vorbei oder schreiben uns.
Die Eheschließung kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland erfolgen. Sie kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin angemeldet werden. Für die Eheschließung können Sie bis zu zwei Trauzeugen benennen, die volljährig sein müssen.
Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen benötigt (jeweils für beide Partner):
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt (entfällt, wenn die Verlobten am Wohnort heiraten)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Waren einer oder beide Partner bereits verheiratet, so benötigen sie zusätzlich:
- Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Vorehe. Dieses wird beim Ehestandesamt geführt.
Eheschließung (Ausländerbeteiligung)
Die erforderlichen Unterlagen sind von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Familienstand der Partner abhängig und können daher von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Eine allgemein gültige Auskunft kann daher nicht gegeben werden. Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich erkundigen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Ehefähigkeitszeugnisse
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erforderliche Unterlagen im Regelfall:
Für den deutschen Staatsangehörigen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (gegebenenfalls die Abmeldebescheinigung bei Wohnsitz im Ausland)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Gegebenenfalls Nachweise über die Auflösungen von Vorehen (Scheidungsurteil) und eine Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (Bei Eheschließungen vor 1958: Heiratsurkunde)
Für den ausländischen Staatsangehörigen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- Gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde
- Reisepasskopie
Den Urkunden in fremdländischer Sprache müssen von einem anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzungen beigefügt werden.
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