Steuern und Gebühren

Keine Zahlungstermine verpassen

Zahlungstermine einzuhalten vermeidet Mahnkosten und Säumniszuschläge.

Hiermit können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Bei Fragen den Zahlungsverkehr betreffend wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse Beate Effert

Bankverbindungen

Gemeinde Hüttlingen

Kreissparkasse Ostalb: IBAN DE17 6145 0050 0110 0008 80, BIC OASPDE6AXXX

VR-Bank Aalen: IBAN DE70 6149 0150 0077 3450 02, BIC GENODES1AAV

Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das Kassenzeichen an, damit wir die Zahlung zuordnen können. Bei Fragen den jeweiligen Bescheid betreffend, dürfen Sie gerne an den jeweiligen Sachbearbeiter wenden.

ab 1.1.2023

Gewerbesteuer Hebesatz370 v.H.

Fälligkeit: Jeweils zum 15.2, 15.5, 15.8. und 15.11. eines Jahres zu je einem Viertel der letzten Veranlagung/des Bescheids.

Formulare:
Anmeldung Gewerbe
Ummeldung Gewerbe
Abmeldung Gewerbe

Ansprechperson Sarah Ilg

ab 1.1.2023

Grundsteuer A Hebesatz: 375 v.H.
Grundsteuer B Hebesatz: 400 v.H.

Fälligkeit:  Jeweils zum 15.2, 15.5, 15.8. und 15.11. eines Jahres zu je einem Viertel des Jahresbetrags gemäß dem letzten Bescheid.

Ansprechperson Witali Beirit

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Wichtige Informationen zum Fristende der Grundsteuererklärung zum 31. Oktober 2022 

Zusätzliche Informationen für die Steuerpflichtigen zur Grundsteuerreform in den
Grundsteuerbescheiden 2022

Hier geht es zu den Bodenrichtwerten

Für 1. Hund: 108 €/jährlich
Für den 2. Hund und jeden Weiteren: 216 €/jährlich
Für einen Kampfhund: 702 €/jährlich
Für den 2. und jeden weiteren Kampfhund: 1.404 €/jährlich

Fälligkeit: Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.

Formulare:
Hundesteuer-Anmeldung
Hundesteuer-Abmeldung
Hundesteuer-Anmeldung Kampfhund

Ansprechperson Sarah Ilg

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Wasser:

ab 1.1.2023: 

Grundgebühr für Q3 4 Wasserzähler: jährlich 24 € zzgl. 7% Umsatzsteuer
Verbrauchsgebühr: 2,91 €/m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer

Fälligkeit: 30.03. und 30.09. eines Jahres

Wasser- und Abwassergebühr ab 1.1.2024
Wasser- und Abwassergebühr ab 1.1.2023

 

Abwasser: 

ab 1.1.2023:

Grundgebühr für Q3 4 Abwasserzähler: jährlich 21 € 
Schmutzwassergebühr: 3,63 €/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,45 € je m² versiegelte Fläche

ab 1.1.2024:

Grundgebühr für Q3 4 Abwasserzähler: jährlich 21 € 
Schmutzwassergebühr: 3,70 €/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,53 € je m² versiegelte Fläche

Fälligkeit: 30.03. und 30.09. eines Jahres

Schuldner der Wasser- und Abwassergebühr ist satzungsgemäß der Grundstückseigentümer.

Beachten Sie bitte Folgendes:

1. Bei einem Eigentümerwechsel sollte der Zählerstand zusammen mit den Daten des neuen Eigentümers an die Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden.

Formular Eigentümerwechsel


2. Es muss bei erstmaligem Anschluss des Gebäudes bei den Stadtwerken Aalen ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
gestellt werden.

Sollten Sie Mieter sein, erfolgt die Abrechnung mit dem Eigentümer über die Nebenkostenabrechnung. Bei unterjährigen Mieterwechsel erfolgen seitens der Gemeinde keine Zwischenabrechnung.

Ansprechperson Witali Beirit

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