Steuern und Gebühren
Keine Zahlungstermine verpassen
Zahlungstermine einzuhalten vermeidet Mahnkosten und Säumniszuschläge.
Hiermit können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Bei Fragen den Zahlungsverkehr betreffend wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse Beate Effert
Bankverbindungen
Gemeinde Hüttlingen
Kreissparkasse Ostalb: IBAN DE17 6145 0050 0110 0008 80, BIC OASPDE6AXXX
VR-Bank Aalen: IBAN DE70 6149 0150 0077 3450 02, BIC GENODES1AAV
Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das Kassenzeichen an, damit wir die Zahlung zuordnen können. Bei Fragen den jeweiligen Bescheid betreffend, dürfen Sie gerne an den jeweiligen Sachbearbeiter wenden.
ab 1.1.2023
Gewerbesteuer Hebesatz: 370 v.H.
Fälligkeit: Jeweils zum 15.2, 15.5, 15.8. und 15.11. eines Jahres zu je einem Viertel der letzten Veranlagung/des Bescheids.
Formulare:
Anmeldung Gewerbe
Ummeldung Gewerbe
Abmeldung Gewerbe
Ansprechperson Sarah Ilg
ab 1.1.2023
Grundsteuer A Hebesatz: 375 v.H.
Grundsteuer B Hebesatz: 400 v.H.
Fälligkeit: Jeweils zum 15.2, 15.5, 15.8. und 15.11. eines Jahres zu je einem Viertel des Jahresbetrags gemäß dem letzten Bescheid.
Ansprechperson Witali Beirit
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Für 1. Hund: 108 €/jährlich
Für den 2. Hund und jeden Weiteren: 216 €/jährlich
Für einen Kampfhund: 702 €/jährlich
Für den 2. und jeden weiteren Kampfhund: 1.404 €/jährlich
Fälligkeit: Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.
Formulare:
Hundesteuer-Anmeldung
Hundesteuer-Abmeldung
Hundesteuer-Anmeldung Kampfhund
Ansprechperson Sarah Ilg
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Wasser:
ab 1.1.2023:
Grundgebühr für Q3 4 Wasserzähler: jährlich 24 € zzgl. 7% Umsatzsteuer
Verbrauchsgebühr: 2,91 €/m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer
Fälligkeit: 30.03. und 30.09. eines Jahres
Wasser- und Abwassergebühr ab 1.1.2024
Wasser- und Abwassergebühr ab 1.1.2023
Abwasser:
ab 1.1.2023:
Grundgebühr für Q3 4 Abwasserzähler: jährlich 21 €
Schmutzwassergebühr: 3,63 €/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,45 € je m² versiegelte Fläche
ab 1.1.2024:
Grundgebühr für Q3 4 Abwasserzähler: jährlich 21 €
Schmutzwassergebühr: 3,70 €/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,53 € je m² versiegelte Fläche
Fälligkeit: 30.03. und 30.09. eines Jahres
Schuldner der Wasser- und Abwassergebühr ist satzungsgemäß der Grundstückseigentümer.
Beachten Sie bitte Folgendes:
1. Bei einem Eigentümerwechsel sollte der Zählerstand zusammen mit den Daten des neuen Eigentümers an die Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden.
2. Es muss bei erstmaligem Anschluss des Gebäudes bei den Stadtwerken Aalen ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
gestellt werden.
Sollten Sie Mieter sein, erfolgt die Abrechnung mit dem Eigentümer über die Nebenkostenabrechnung. Bei unterjährigen Mieterwechsel erfolgen seitens der Gemeinde keine Zwischenabrechnung.
Ansprechperson Witali Beirit
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