Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen ab dem 1.1.2023 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Baden-Württemberg hat Service-BW als gemeinsame E-Government-Plattform für das Land und die Kommunen aufgebaut. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf Service-BW kostenfrei registrieren und über dieses Servicekonto mit Behörden kommunizieren, Anträge stellen und verwalten.

https://www.service-bw.de/zufi/?plz=73460    

Die Gemeinde Hüttlingen stellt derzeit folgende Leistungen über Service-BW zur Verfügung:

Einwohnermeldeamt

Wohnungsgeberbescheinigung
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/4699?plz=73460

Führungszeugnis einfach beantragen
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/279?plz=73460

Führungszeugnis erweitert beantragen
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/2007?plz=73460

Melderegister Auskunftssperre
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/818?plz=73460

Adressbuch – Eintrag sperren lassen
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/975?plz=73460

Ausweispflicht – Befreiung beantragen
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6005233?plz=73460

Ausweis – Verlust, Wiederauffinden melden
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/2041?plz=73460