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Grundsteuerbescheid 2025

Aufgrund der Grundsteuerreform muss das Rechenzentrum ein stark erhöhtes Druckaufkommen bewältigen.
Aktuell informierte uns das Rechenzentrum, dass die Grundsteuerbescheide voraussichtlich erst ab 20. Februar 2025 an die Steuerpflichtigen versendet werden. Somit wird die erste Grundsteuerrate ausnahmsweise nicht zum 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig.
Die 1. Grundsteuerrate wird einmalig zum 24. März 2025 fällig. Die weiteren Fälligkeitstermine sind am 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Fälligkeit für Jahreszahler ist unverändert am 1. Juli.

Hier gibt es noch weitere Infos zur Grundsteuer