Neuigkeiten

Wasser- und Abwassergebühren

Die 2. Vorauszahlungsrate wird zum 30. September 2024 fällig. Der Vorauszahlungsbetrag sowie die Bankverbindungen der Gemeinde sind auf den ergangenen Bescheiden ersichtlich.
 
Bitte geben Sie bei der Überweisung der Wasser-/Abwassergebühr das auf dem Bescheid angegebene Kassenzeichen an.
 
Die Zahlung per Scheck gilt mit dem Tag des Eingangs bei der Gemeindekasse als geleistet.
 
Von den Gebührenpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweiligen Beträge termingerecht vom mitgeteilten Bankkonto abgebucht.
 
Gebührenschuldner, die der Gemeinde bislang noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, haben die Möglichkeit, der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Tel. 07361 9778-26 (Büro freitags nicht besetzt).
 
Ihr Steueramt