Wohnung: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Anmeldung und Ummeldung:
Bei einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, sich beim Einwohnermeldamt Christina Bauhammer und Nikola Fürst innerhalb von zwei Wochen für die neue Wohnung anzumelden. (Die schriftliche Einzugsbestätigung der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers oder einer beauftragten Person ist beizufügen.)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Mieter: Wohnungsgeberbescheinigung
Abmeldung:
Bei einem Umzug im Inland gibt es keine Abmeldepflicht, jedoch besteht Abmeldepflicht bei Wegzügen ins Ausland und bei Auflösung eines Nebenwohnsitzes.