Vaterschaftsanerkennung
Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen ist Christina Bauhammer.
Voraussetzungen
- Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden.
- Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Auszug aus dem Geburtsregister des Vaters
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass