Sozialhilfe
Die Sozialhilfe wird im Bundessozialhilfegesetz geregelt. Sie umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde eines Menschen entspricht. Die Hilfe soll ihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Hierbei muss er nach seinen Kräften mitwirken. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderlichen Hilfen von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Anträge nehmen entgegen: Christina Bauhammer und Nikola Fürst