Landesfamilienpass
Was ist der Landesfamilienpass?
Das Land Baden-Württemberg gewährt den unten genannten Familien den vergünstigten Besuch von Staatlichen Schlössern, Gärten und Museen wie z.B. das Schloss Heidelberg, das Blühende Barock in Ludwigsburg, Staatsgalerie Stuttgart, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim oder das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim, sowie des Landeszoos Wilhelma in Stuttgart.
Wer erhält den Landesfamilienpass?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. Dies betrifft auch Pflege- und Adoptivkinder.
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wo erhält man den Landesfamilienpass?
Der Antrag auf Ausstellung des Landesfamilienpasses kann bei Christina Bauhammer und Natalie Wettemann gestellt werden.
Wie funktioniert das mit dem Landesfamilienpass?
Nach Prüfung des Antrags erhalten die betreffenden Familien einen Landesfamilienpass. Dieser wird in der Regel nur einmal ausgestellt und gilt solange weiter, wie die Anspruchsvoraussetzungen vorhanden sind. Zum Landesfamilienpass selbst werden dann jährlich noch die sogenannten Gutscheinhefte ausgegeben, die zugleich einen Überblick über die zahlreichen Landeseinrichtungen geben. Die darin enthaltenen Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung unter Vorlage des Landesfamilienpasses dort abzugeben.
Weitere Informationen zum Landesfamilienpass
Finden Sie auf der Website des Sozialministeriums Baden-Württemberg