Führungszeugnis
Christina Bauhammer und Nikola Fürst nehmen Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Der Antragsteller muss seine Identität durch Vorlage seines Passes oder Personalausweises nachweisen.
Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses beträgt 13 €.
Der Antragsteller kann verlangen, dass das bei einer Behörde vorzulegende Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dort kann er das Führungszeugnis einsehen und über die Weiterleitung bzw. Vernichtung entscheiden.
Die Übersendung des Führungszeugnisses wird in ca. 1 - 2 Wochen erfolgen. Eventuelle Rückfragen sind an das Amt zu entrichten, das den Antrag entgegengenommen hat.
Beantragung
Informationen zum Online-Antragsverfahren finden Sie hier.
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Seit dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Hier finden Sie es.
Es gibt folgende Belegarten
N wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule, sonstige private Zwecke).
0 wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
P wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.
Notwendige Unterlagen, die bei der Antragstellung vorgelegt werden müssen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.