Fischereischeine
Zur Ausübung der Fischerei wird u.a. ein Fischereischein benötigt. Anträge werden im Einwohnermeldeamt entgegengenommen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei Christina Bauhammer und Natalie Wettemann
Zur Antragstellung werden benötigt:
- · Nachweis der Sachkunde (z.B. Fischerprüfung in Baden- Württemberg)
· 1 Lichtbild
· Verwaltungsgebühr je nach Laufzeit des Fischereischeines in unterschiedlicher Höhe
(aktuelle Beträge bitte erfragen) - Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugend-Fischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen.