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Wasser- und Abwassergebühr wird fällig

Die Wasser-/Abwasserbescheide wurden bis Ende Februar ausgetragen. Abgerechnet wurde der Wasserverbrauch Januar bis Dezember 2024. Das Abrechnungsergebnis 2024 (Gutschrift oder Nachforderung) wird mit der 1. halbjährlichen Vorauszahlung zum Fälligkeitstermin am 30. März 2025 aufgerechnet.

Von den Gebührenpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweiligen Beträge termingerecht vom mitgeteilten Bankkonto abgebucht.
 
Die Wasser-/Abwassergebühren müssen bis zum 30. März 2025 auf einem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben sein. Die Bankverbindungen der Gemeinde sind auf den ergangenen Bescheiden ersichtlich. Die Zahlung per Scheck gilt mit dem Tag des Eingangs bei der Gemeindekasse als geleistet.
 
Auf den Abrechnungsbescheiden ist auch der 2. Vorauszahlungstermin am 30. September 2025 mit Betrag abgedruckt. Eine weitere Zahlungsaufforderung vor dem 30. September wird nicht erfolgen.
 
Bitte geben Sie bei der Überweisung der Wasser-/Abwassergebühr auch das auf dem Bescheid angegebene Kassenzeichen an.
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
 
Mit diesem Vordruck können Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
 
Weiteres:

  • Überprüfen Sie auch unterjährig den Stand Ihres Wasserzählers! Hohe Wasserverbräuche können verschiedene Ursachen haben, beispielsweise: Rohrbrüche, tropfende Wasserhähne, undichte Absperrvorrichtungen, nachtropfende WC-Spülungen, defekte Überdruckventile in der Heizungsinstallation. Die Gemeinde ist verpflichtet, auch ungenutzt verlorengegangene Wassermengen abzurechnen.
  • Bitte teilen Sie dem Steueramt der Gemeinde, Tel. 07361 9778-26 (Büro freitags nicht besetzt), folgende Änderungen auf Ihrem Grundstück mit:
    • Herstellung oder Veränderung von Zisternen.
      • Einbau, Ausbau oder Wechsel von Zisternenwasserzählern.
      • Änderungen der versiegelten Fläche auf Ihrem Grundstück (Bauveränderung an Dächern, Carports, Zufahrten usw.).
      • Eigentümerwechsel.