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Grundsteuerbescheid 2025

Aufgrund der Grundsteuerreform musste unser Rechenzentrum ein stark erhöhtes Druckaufkommen bewältigen. Die Grundsteuerbescheide 2025 werden in diesen Wochen an die Steuerpflichtigen versendet werden. Die erste Grundsteuerrate wird einmalig zum 24. März 2025 (anstatt 15. Februar 2025) fällig. Die weiteren Fälligkeitstermine sind am 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Fälligkeit für Jahreszahler ist unverändert am 1. Juli.
 
Unsere Empfehlung:
Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid zeitnah nach Erhalt. Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist der Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025 vom Finanzamt Aalen, der Ihnen bereits vorliegen sollte. Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Höhe des neuen Grundsteuermessbetrages und ist nicht befugt, den Messbetrag eigenständig, ohne eine neue Mitteilung des Finanzamtes, zu ändern. Sollten Ihnen an der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages Fehler auffallen (z. B. falscher Eigentümer, Grundstücksfläche, Miteigentumsanteile – vergleichen Sie dazu auch den Grundsteuerwertbescheid auf den 1. Januar 2022 vom Finanzamt), stellen Sie bitte unverzüglich einen schriftlichen Antrag auf Fehlerkorrektur beim
 
Finanzamt Aalen
Wilhelm-Zapf-Straße 6
73430 Aalen
 
Für eine schnelle Bearbeitung sollten Sie dem Finanzamt das Aktenzeichen (beginnend 50/034/…) des jeweiligen Grundsteuerobjektes nennen. Dieses finden Sie im Mittelteil der Grundsteuerbescheide der Gemeinde sowie im Kopfbereich der Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerwertbescheide vom Finanzamt.
 
Bitte beachten Sie, dass ein Korrekturantrag ans Finanzamt gegenüber der Grundsteuerforderung der Gemeinde keine aufschiebende Wirkung entfaltet, dass heißt die von der Gemeinde festgesetzte Grundsteuerbeträge sind, um zusätzliche Mahnkosten zu vermeiden, fristgerecht an die Gemeinde zu entrichten. Sollte das Finanzamt zum späteren Zeitpunkt den Grundsteuermessbetrag eventuell reduzieren, wird die Gemeinde die bis dahin (längstens vier abgelaufene Jahre) geleistete Überzahlung zurückerstatten.
 
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform 2025 finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de

 

Hier gibt es noch weitere Infos zur Grundsteuer in Hüttlingen