Neuigkeiten

Ablesung der Wasserzähler für 2024

Auch dieses Jahr erhalten alle Abgabenpflichtige im Dezember eine Ablesekarte per Post. Die Abgabenpflichtige werden gebeten, ihren Wasserzähler im Dezember 2024 selbständig abzulesen und den Zählerstand spätestens bis zum 7. Januar 2025 der Gemeinde mitzuteilen.
 
Die Mitteilung kann wie folgt erfolgen:
-       durch Einwurf der ausgefüllten Ablesekarte in den Rathaus-Briefkasten oder
-       unter Telefon 0 73 61  9778-26 (Büro freitags nicht besetzt).
 
Nach der Ablesung wird die Wasser-/Abwasserverbrauchsabrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 erstellt. Die zum 30. März und 30. September 2024 geleisteten Vorauszahlungen werden verrechnet. Die neuen Vorauszahlungen für 2025 werden entsprechend dem diesjährigen Wasserverbrauch ermittelt.
 
Beachten Sie bitte, dass bei einer fehlenden Ablesung, der Wasserverbrauch geschätzt werden muss!
 
Teilen Sie uns bitte bis zum 7. Januar 2025 auch eventuelle Änderungen an den Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr (Größe oder Art der versiegelten Flächen) auf Ihrem Grundstück mit, sofern Sie diese der Gemeinde noch nicht mitgeteilt haben. Gerne stehen wir Ihnen dazu in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
 
Nach Ablesung der Wasserzähler erreichen uns immer wieder Rückfragen zum hohen Wasserverbrauch. Grund hierfür können (evtl. unentdeckte) Wasserrohrbrüche, undichte WC-Spülungen oder tropfende Wasserhähne sein. Die Gemeinde muss die gemessene Wassermenge abrechnen, auch wenn diese ungenutzt verloren gegangen ist (§ 44 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung).
 

Ablesung Hauswasserzähler (5 Stellen entsprechen volle m³, keine Nachkommastelle vorhanden)
Ablesung Hauswasserzähler (5 Stellen entsprechen volle m³, keine Nachkommastelle vorhanden)
Ablesung Privatwasserzähler (z. B. Zisternenzähler; erste 5 Stellen in der Regel entsprechen volle m³, Nachkommastellen für Abrechnung nicht benötigt)
Ablesung Privatwasserzähler (z. B. Zisternenzähler; erste 5 Stellen in der Regel entsprechen volle m³, Nachkommastellen für Abrechnung nicht benötigt)