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Gewerbegebiet Bohnensträßle

Aufstellung nach § 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet Bohnensträßle“ in den Planbereichen 09-02 und 09-03 in Aalen-Weststadt, Plan Nr. 09-03/1 vom 18. August 2022 (Stadtplanungsamt Aalen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen), Begründung vom 8. Mai 2023 (Stadtlandingenieure, Ellwangen) und der Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 09-03/1 sowie 114. FNP-Änderung im Bereich „Gewerbegebiet Bohnensträßle“ in Aalen-Weststadt

 

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) für das Bebauungsplangebiet aufzustellen.

 
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen hat in seiner Sitzung am 24.07.2023 beschlossen, eine Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbegebiet Bohnensträßle“ in Aalen-Weststadt (114. FNP-Änderung) aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (114. FNP-Änderung) erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB.

 
Dem Abgrenzungsplan (Stand 18.08.2022) zum Bebauungsplan wurde zugestimmt.
 
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
 
Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Kernstadt Aalen, nördlich der Stuttgarter Straße und umfasst eine Fläche von ca. 1,36 ha. Im Norden ist das Plangebiet von Wohnbebauung, im Nordosten von Sportflächen und im Osten von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Im Westen grenzt die bestehende gewerbliche Baufläche an den Änderungsbereich und im Süden die Bahn und die B 29 (Stuttgarter Straße).
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2261/3 und 2269/6 (Wassergraben) sowie Teilflächen der Flurstücke 2213 (Schulze-Delitzsch-Straße), 2213/1, 2261/1, 2261/2, 2269/3 (Bohnensträßle), 2326/2 (Weg) und 2269/11.

 
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, eine standortangemessene städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Dabei sollen die städtebaulichen, gestalterischen und ökologischen Anforderungen sowie die der Arbeitsplatzversorgung und der Wirtschaftsstruktur entsprechend berücksichtigt werden. Im weiteren Verfahren sollen die jeweils geeigneten Festsetzungen definiert werden, um eine standortangemessene Bau- und Nutzungsstruktur zu fördern. Dabei sind die Ziele des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Attraktives Aalen 2030“ zu berücksichtigen.
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Präsentation der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Sinne des
§ 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Die Planungsunterlagen sind in der Zeit vom 17. August 2023 bis 15. September 2023, je einschließlich, im Rathaus in 73430 Aalen, Marktplatz 30, während der üblichen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind von Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden, Tel. 07361 – 52-1511 oder per E-Mail stadtplanungsamt(@)aalen.de. Auskünfte werden ebenfalls im Stadtplanungsamt gegeben.

 
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Verfahrensschritt ergänzend entsprechend § 3 BauGB nur im Rathaus Aalen und im Internet vorgenommen wird. Als Informationsgrundlage sind die Unterlagen parallel auch im Internet unter „www.aalen.de > Entwickeln > Bauen > Bauleitplanung“ oder über die Adresse www.aalen.de/planungs-beteiligung abrufbar. Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes übernimmt die Stadt Aalen keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).

 
Gleichzeitig werden die Unterlagen in den Gemeinden Essingen und Hüttlingen ergänzend in der o. g. Zeit ausgelegt.

 
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch (planverfahren@aalen.de), zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt Aalen (Marktplatz 30,
73430 Aalen) oder über das im Internet unter www.aalen.de/planungsbeteiligung eingerichtete Kontaktformular abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
 
Außerdem darf der Inhalt der betroffenen Stellungnahmen nicht für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von Bedeutung sein. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

 
Aalen, 25. Juli 2023

Bürgermeisteramt Aalen

  

 

Steidle

Erster Bürgermeister