Kommunale Schulferienbetreuung

Während der Oster-, Pfingst- und Sommerferien bieten wir jeweils eine Woche lang eine kommunale Ferienbetreuung in den Betreuungsräumen an der Alemannenschule an.

 

  •  Die Mindestteilnehmerzahl beträgt sieben Kinder.
  •  Buchbar ist immer nur die ganze Woche halbtags (7:30 Uhr bis 14 Uhr) oder ganztags (7:30 Uhr bis 17 Uhr)

Falls die Osterferienbetreuung / die Pfingstferienbetreuung aufgrund zu geringer Anmeldezahlen nicht zustande kommen sollte, wird es einen Alternativtermin in den Sommerferien geben.

 

Hier finden Sie die Ferienübersicht für das Schuljahr 2023/2024.

Sommerferienbetreuung

Die Sommerferienbetreuung wird in folgenden Zeiträumen angeboten:

  • Donnerstag, 25. Juli bis Freitag, 2. August 2024 (erste Ferienwoche)
  • Montag, 2. September bis Freitag, 6. September 2024 (letzte Ferienwoche) 

Anmeldezeitraum: Freitag, 3. Mai bis Sonntag, 2. Juni 2024
Danach sind keine Anmeldungen mehr möglich.

Die SchülerInnen, die im Schuljahr 2024/2025 eingeschult werden, können das Angebot der Sommerferienbetreuung nutzen. Ebenso diejenigen, die im Schuljahr 2024/25 in die 5. Klasse wechseln.

Betreuungsgebühr: 

Donnerstag, 25. Juli bis Freitag, 2. August 2024 (erste Ferienwoche)

7:30 Uhr bis 14 Uhr → 241,50 € (inkl. Mittagessen)
7:30 Uhr bis 17 Uhr → 338,10 € (inkl. Mittagessen)

Montag, 2. September bis Freitag, 6. September 2024 (letzte Ferienwoche) 

7:30 Uhr bis 14 Uhr → 172,50 € (inkl. Mittagessen)
7:30 Uhr bis 17 Uhr → 241,50 € (inkl. Mittagessen)

Anmeldeformular Sommerferienbetreuung 2024

Formular Kommunale Schulferienbetreuung

Daten zum Kind:
Daten zum Kind:
Daten der Erziehungsberechtigten:
Daten der Erziehungsberechtigten:
1. Erziehungsberechtigter:
2. Erziehungsberechtigter:
Betreuungszeiten:
Betreuungszeiten:
Allergien etc.:
Allergien etc.:
Einwilligungserklärung "Fotoaufnahmen"
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG "FOTOAUFNAHMEN"
FRÜH- UND NACHMITTAGSBETREUUNG UND KOMMUNALE FERIENBETREUUNG DER ALEMANNENSCHULE


Die Gemeinde Hüttlingen bietet als Schulträger für die Klassen 1 bis 4 o.g. Betreuungsangebote an. Um für Kinder und Eltern die Erinnerung an diese Zeit zu bewahren sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde würden wir gerne Fotoaufnahmen von gemeinsamen Veranstaltungen, Ausflügen etc. anfertigen, den Eltern zur Verfügung stellen und in Einzelfällen auch veröffentlichen.



Hierfür benötigen wir eine Einwilligungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten.

Die Einwilligungen sind selbstverständlich absolut freiwillig, d.h. aus nicht abgegebenen oder widerrufenen Einwilligungen resultieren keinerlei Nachteile. Kinder ohne entsprechende Einwilligung der Eltern dürfen trotzdem auf die Fotos. Die Gesichter werden dann durch Verpixelungen unerkennbar gemacht.
Die Einwilligungen müssen von allen Eltern bzw. Personensorgeberechtigten der jeweiligen Kinder erteilt werden. Die Einwilligungen können auch jederzeit widerrufen werden, wobei durch den Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.



Hinweise, Zustimmungen und Absenden:
Hinweise, Zustimmungen und Absenden:
BENUTZUNGSORDNUNG:
Die Benutzungsordnung finden Sie unterhalb des Anmeldeformulars.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG:
Die Gemeinde Hüttlingen darf meine personenbezogenen Daten (bspw. Name, Anschrift, E-Mail Adresse) sowie die weiteren kindbezogenen Daten (bspw. Name und Geburtsdatum), die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, erheben, speichern und nutzen darf. Bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses werden die erhobenen Daten nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht, außer es besteht von Seiten eines Vertragspartners ein begründetes Interesse an deren weiteren Aufbewahrung. Mir ist bewusst, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Das Recht des Widerrufs bleibt vorbehalten.
HINWEIS ZU DEN ALLERGIEN etc.:
Ich nehme davon Kenntnis und bin damit einverstanden, dass die Verabreichung nicht zu den Pflichten der Lehr- und Betreuungskräften an den Schulen gehören. Die Verantwortung für die Medikamentengabe bleibt bei den Eltern. Eine Haftung des schulischen Personals wegen unterlassener oder falscher Medikamentengabe ist ausgeschlossen, es sei denn, die betreffenden Personen haben vorsätzlich fehlerhaft gehandelt oder sind vorsätzlich untätig geblieben.
HINWEIS ZUM SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT:
Ich ermächtige die Gemeinde Hüttlingen, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Hüttlingen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
HINWEIS ZUR ANMELDUNG:
Sie erhalten nach dem Absenden eine Bestätigungsmail. Diese müssen Sie bestätigen, sonst wird Ihre Anmeldung nicht übermittelt.
Bitte schauen Sie auch in Ihrem SPAM-Ordner nach.
Fall Sie keine E-Mail erhalten haben, können Sie sich gerne an Anna Hügler (Tel. 07361 9778-20, oder anna.huegler@huettlingen.de) wenden.

Benutzungsordnung für die Sommerferienbetreuung 2024

Benutzungsordnung für die Sommerferienbetreuung

Bei Fragen

Anna Hügler       Tel.: 07361 9778-20      E-Mail: anna.huegler(@)huettlingen.de

Andrea Weker    Tel.: 07361 9778-15      E-Mail: andrea.weker(@)huettlingen.de